Kap. 67: Brüder auf Reisen
Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 25. April 2030
- Sollen Brüder auf Reisen geschickt werden, empfehlen sie sich dem Gebet der Brüder und des Abtes.
- Beim letzten Gebet des Gottesdienstes wird immer aller Abwesenden gedacht.
- Bei der Rückkehr von der Reise aber sollen sich die Brüder noch am selben Tag bei allen festgesetzten Gebetszeiten am Schluss des Gottesdienstes im Oratorium auf den Boden werfen
- und alle um das Gebet bitten wegen der Fehler, die vielleicht unterwegs vorgekommen sind, wenn sie Böses gesehen und gehört oder Unnützes geredet haben.
- Auch nehme sich keiner heraus, einem anderen alles zu erzählen, was er außerhalb des Klosters gesehen und gehört hat, denn das richtet großen Schaden an.
- Wenn sich einer das herausnimmt, verfällt er der von der Regel vorgesehenen Strafe,
- ebenso jeder, der den Bereich des Klosters eigenmächtig verlässt, irgendwohin geht oder sonst etwas ohne Erlaubnis des Abtes unternimmt, sei es auch noch so geringfügig.
Die Regellesungen sind entnommen aus:
Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron
Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben