Kap. 38: Der wöchentliche Dienst des Tischlesers

Lesung aus der Regel des heiligen Benedikt vom 17. Juli 2017

  1. Beim Tisch der Brüder darf die Lesung nicht fehlen. Doch soll nicht der Nächstbeste nach dem Buch greifen und lesen, sondern der vorgesehene Leser beginne am Sonntag seinen Dienst für die ganze Woche.
  2. Wer den Dienst antritt, erbitte nach der Messe und der Kommunion das Gebet aller, damit Gott den Geist der Überheblichkeit von ihm fernhalte.
  3. Daher beten alle im Oratorium dreimal folgenden Vers, den der Leser anstimmt: „Herr, öffne meine Lippen, damit mein Mund dein Lob verkünde.“
  4. So erhält er den Segen und beginnt dann seinen Dienst als Leser.
  5. Es herrsche größte Stille. Kein Flüstern und kein Laut sei zu hören, nur die Stimme des Lesers.
  6. Was sie aber beim Essen und Trinken brauchen, sollen die Brüder einander so reichen, dass keiner um etwas bitten muss.
  7. Fehlt trotzdem etwas, erbitte man es eher mit einem vernehmbaren Zeichen als durch ein Wort.
  8. Niemand nehme sich heraus, bei Tisch Fragen über die Lesung oder über etwas anderes zu stellen, damit es keine Gelegenheit zum Unfrieden gibt.
  9. Doch der Obere kann zur Erbauung kurz etwas sagen.
  10. Der Tischleser der Woche erhält vor Beginn der Lesung etwas Mischwein, und zwar wegen der heiligen Kommunion; auch soll ihm das Fasten nicht zu schwer werden.
  11. Nachher isst er mit denen, die in der Küche oder anderswo ihren Wochendienst haben.
  12. Die Brüder dürfen übrigens nicht der Reihe nach vorlesen oder vorsingen, sondern nur, wenn sie die Zuhörer erbauen.

Die Regellesungen sind entnommen aus:

Die Regel des heiligen Benedikt Herausgegeben im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz 1. Auflage 2006 © Beuroner Kunstverlag, Beuron

Beuroner Kunstverlag - Regelausgaben